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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10   

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https://dejure.org/2011,60699
LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10 (https://dejure.org/2011,60699)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10 (https://dejure.org/2011,60699)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2011 - 20 Sa 2526/10 (https://dejure.org/2011,60699)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Voraussetzung für eine Anwendung des VTV ist also, dass die Betriebe terminologisch dem Baugewerbe zuzuordnen sind (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 561/04 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 126; 28.07.2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268).

    Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (BAG Urteil vom 03.08.2005 - 10 AZR 561/04 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 126 m.w.N).

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion sowie des öffentlichen Dienstes (BAG Urteil vom 03.08.2005 - 10 AZR 561/04 a.a.O.).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 Abs. 2 VTV zuordnen lassen, auch die Darlegung, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG 16.06.2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324).

    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn sie selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 16.06.2010 - 4 AZR 934/08 a.a.O.).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Voraussetzung für eine Anwendung des VTV ist also, dass die Betriebe terminologisch dem Baugewerbe zuzuordnen sind (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 561/04 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 126; 28.07.2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268).

    Ein Gewerbebetrieb liegt auch dann vor, wenn das Motiv der jeweiligen Tätigkeit in einer nachhaltigen Vermögensvermehrung besteht (BAG Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge Bau Nr. 268).

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Unter einem Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 VTV ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG Urteil vom 3.12.2003 - 10 AZR 107/03 - juris) .

    Ob Zweck einer Tätigkeit eine nachhaltige Gewinnerzielung ist und die Tätigkeit damit in Erwerbsabsicht ausgeübt wird, soll dabei unter Beachtung der jeweiligen subjektiven Absicht und Motivation des Betreibers festzustellen sein (BAG Urteil vom 03.12.2003 - 10 AZR 107/03 - juris).

  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Um überhaupt feststellen zu können, welche Tätigkeiten in welchem Umfang ausgeübt wurden, muss der Arbeitgeber im Rahmen des substantiierten Bestreitens entsprechende Tatsachen darlegen (vgl. BAG 17.11.2010 - 10 AZR 845/09 - NZA-RR 2011, 448).
  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 463/09

    Baugewerbe - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Dazu gehört auch die Darlegung der zeitlichen Anteile der verschiedenen Tätigkeiten (vgl. BAG 23.06.2010 - 10 AZR 463/09 -, AP TVG § 1 Tarifverträge Bau Nr. 321).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt die ZVK die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden, (BAG Urteil vom 25.04.2007 - 10 AZR 246/06 -, NZA-RR 2007, 528; Urteil vom 28.04.2004 - 10 AZR 370/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge Bau Nr. 264).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt die ZVK die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden, (BAG Urteil vom 25.04.2007 - 10 AZR 246/06 -, NZA-RR 2007, 528; Urteil vom 28.04.2004 - 10 AZR 370/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge Bau Nr. 264).
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Nicht maßgeblich sind demgegenüber wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder handels- oder gewerberechtliche Kriterien (BAG Urteil vom 19.07.2000 - 10 AZR 918/98 - AP Nr. 232 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 180/05

    Baugewerbebetrieb - Bau von Wohnungen zur Vermietung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10
    Für die "fortgesetzte Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke hat das Bundesarbeitsgericht bereits eine Zeit von 3 Jahren ausreichen lassen (BAG Urteil vom 14.12.2005 - 10 AZR 180/05- EZA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 126).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

  • LAG Hessen, 12.02.2001 - 16 Sa 585/00

    Arbeitnehmerentsendung: Auskunftspflichten des polnisches Bauunternehmen, das

  • BAG, 12.12.1988 - 4 AZN 613/88

    Nichtzulassungsbeschwerde einer in § 72a Abs. 1 ArbGG aufgeführten Angelegenheit

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91

    Sozialkassentarifverträge - Betrieb eines Baugewerbes - Voraussetzungen für eine

  • LAG Hessen, 26.06.2015 - 10 Sa 8/14

    Teilabbrucharbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 29 VTV können sich auch

    Zum Einsatz kommen typische Arbeitsmethoden und Arbeitsmittel des Baugewerbes, nämlich Bohrer, Sägewerkzeuge etc. Auch in der bisherigen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass Entkernungsarbeiten baulichen Charakter haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2011 -20 Sa 2526/10 -Rn. 30, Juris; Hess. LAG 31. Januar 2012 - 15 Sa 312/11 - Rn. 34, Juris; Hess. LAG 28. Mai 2014 - 18 Sa 1466/12 - Rn. 63, Juris).
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